Wohnrecht bei Trennung und Scheidung - Einigung über die gemeinsame Immobilie
„Mein Auto, mein Haus, mein Boot“. Der Werbespruch klingt im Ohr. Er relativiert sich aber meist, wenn sich Ehepartner trennen und scheiden. Wer was beanspruchen kann, hängt von den rechtlichen Gegebenheiten ab, von dem Wohnrecht bei Trennung und Scheidung. Allein auf das Eigentum am Objekt abzustellen, beantwortet nicht die Frage, wie mit einer Immobilie zu verfahren ist und wer Wohnrecht bekommt. Auch hier gilt: „Eigentum verpflichtet“. Der Grundsatz führt eherechtlich dazu, dass ein Partner die Immobilie nutzen darf, auch wenn sie dem anderen Partner allein gehört. Dieser Ratgeber informiert Sie, wer nach einer Scheidung das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung verlassen muss und wer bleiben darf. Die Problematik erschließt sich am besten, wenn der Leser den Text im Zusammenhang liest und seine eigene Situation einordnet. Das gemeinsame Haus ist oder war der Lebensmittelpunkt der Eheleute oder Lebenspartner. Steht die Trennung oder gar Scheidung an, verlagert sich alles. Ihnen bleibt im Regelfall gar keine andere Wahl, als eine Lösung dafür zu finden, wer wo wohnt. Streitigkeiten sind erfahrungsgemäß kontraproduktiv . Die Zeche zahlen meist beide Partner, finanziell, nervlich, emotional.
Das Wichtigste
- Lassen Sie sich scheiden, so sollten Sie sich im Idealfall mit Ihrem Partner darüber verständigen, wie Sie mit der gemeinsam genutzten Immobilie verfahren wollen.
- Grundsätzlich hat jeder Partner die gleichen Nutzungs- und Wohnrechte .
- Die Scheidung setzt ein Trennungsjahr voraus. Es beginnt mit dem Auszug eines Ehepartners oder der Trennung von Tisch und Bett innerhalb des gemeinsamen Wohnraumes. Ziel ist es, sich darüber klar zu werden, dass die Ehe wirklich gescheitert ist.
Verständigen Sie sich über die Ehewohnung und das Wohnrecht!
Im Streit gibt niemand gerne nach. Dennoch ist der Kompromiss besser als jede, meist ergebnislose Auseinandersetzung. Der beste Tipp ist natürlich derjenige, der am schwierigsten umzusetzen ist. Wenn Sie sich trennen, sollten Sie sich idealerweise mit Ihrem Partner über das Wohnrecht verständigen , was mit der bislang gemeinsam genutzten Immobilie werden soll oder ob man zwangläufig nach der Scheidung die Immobilie verkaufen sollte. Um es jedem recht zu machen, müssten eigentlich beide ausziehen. Die Mietwohnung wird dann gekündigt, eine beiden Partnern gehörende Wohnung wird verkauft. In der Alltagspraxis ist dieser Weg eher die Ausnahme. Meist ist es so, dass eine Verständigung schwierig ist und jeder Wohnrecht beansprucht. Dann müssen andere Lösungen her.
Expertentipp:
Sie wollen sich trennen. Dann ist bezüglich des Wohnrechts zu unterstellen, dass jeder Partner eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus wünscht und benötigt. Anfangs kann es in Anbetracht der finanziellen Gegebenheiten genügen, wenn Sie innerhalb der gemeinsam genutzten Wohnung getrennte Wege gehen. Sie wissen, dass die Scheidung ein Trennungsjahr voraussetzt. Dafür genügt es, wenn Sie Bett und Tisch innerhalb der Wohnung trennen und nur die Einrichtungen nutzen, die Sie beide für Ihre Lebensführung benötigen. Sie können also Küche, Bad und Hausflur gemeinsam nutzen, sofern Sie ansonsten in der Wohnung getrennte Wege gehen (§ 1567 Abs. I S. 2 BGB). Eventuelle Versöhnungsversuche schaden der formalen Trennung nicht. Lösungen dieser Art sind aber nur eine Übergangslösung! Sie bereinigen nicht das Problem, dass die Partner die Trennung wünschen und diese früher oder später vollziehen müssen.
Sofern Sie die Trennung für unausweichlich halten, sollte ein Partner frühzeitig aus der Wohnung ausziehen. Oft stehen finanzielle Aspekte entgegen. Eine zweite, eigene Wohnung kostet zusätzlich Geld. Die Frage ist, wer gibt nach und wer nimmt mehr, als er gibt.
Was ist, wenn eine Verständigung bezüglich des Wohnrechts über das Haus oder die Wohnung nach der Scheidung unmöglich erscheint?
Lösungen hängen mithin davon ab,
- ob ein Partner die Immobilie für den Zeitraum der Trennung beansprucht oder
- ob ein Partner das Haus oder die Wohnung nach der Scheidung für sich beansprucht,
- ob die Wohnung gemietet ist,
- wer den Mietvertrag unterzeichnet hat,
- ob das Haus oder die Wohnung beiden Partnern gemeinsam oder
- einem Partner allein gehört.
Grundsatz: Jeder Partner hat gleiche Nutzungs- und Wohnrechte
Die Wohnung stellt für beide Partner den Lebensmittelpunkt dar. Beide sind gleichermaßen nutzungs- und wohnberechtigt. Wer Mieter oder Eigentümer ist, spielt für das Wohnrecht daher zunächst keine maßgebliche Rolle. Vorrangig ist die familiäre und persönliche Situation der Partner. Derjenige, der auf die Immobilie angewiesen ist, hat allgemein ein vorrangiges Nutzungsrecht und Wohnrecht bei Scheidung gegenüber demjenigen, der Ausweichmöglichkeiten hat oder sich regelwidrig verhält.
Sie müssen differenzieren: Es kommt darauf an, ob Sie die Wohnung oder das Haus für die Zeit der Trennung bis hin zur Scheidung oder für die Zeit nach dem Ausspruch der Scheidung durch das Familiengericht beanspruchen. Je nachdem sind teils unterschiedliche Voraussetzungen zu beachten.
Fazit
Wenn Sie sich trennen, müssen sich mit Ihrem Partner gemeinsam überlegen , wie Sie mit Ihrer gemeinsamen Immobilie verfahren. Ob einer von Ihnen nach der Scheidung darin wohnen bleibt oder man diese dann zwangsläufig versteigert, hängt von einigen Faktoren ab. Vermeiden Sie jedoch zwecklose Auseinandersetzungen. Jeder Kompromiss ist besser als ein Streit.
Weiterführende Links
Autor: Volker Beeden
Was benötigen Sie jetzt?
Kostenlose Hotline — Rund um die Uhr!
Anruf und Gespräch sind garantiert kostenlos!
0800 - 34 86 72 3